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Verhinderungspflege

Die Pflege zu Hause wird häufig durch Familienangehörige sichergestellt. Aber auch pflegende Angehörige werden einmal krank oder haben Urlaub nötig. Für pflegende Personen ist es wichtig, sich Auszeiten zu schaffen, um Zeit für sich selbst zu haben oder einfach mal auszuspannen. Hierfür hält die Pflegeversicherung die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bereit.

Die Kosten der pflegerischen Leistung werden von der jeweiligen Pflegekasse bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von derzeit 1.612,- € übernommen. Hierzu genügt eine telefonische Antragstellung bei der Pflegekasse.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung an die Pflegekasse.