Neben einer dauerhaften vollstationären Unterbringung bietet das Seniorenheim der Bgl. Heiliggeist Stiftung auch die Möglichkeit deiner Kurzzeitpflege an. Die Kurzzeitpflege wird beispielweise dazu angewendet, wenn die Versorgung nur übergangsweise notwendig ist – z. B. Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson. Die Kosten der pflegerischen Leistung werden von der jeweiligen Pflegekasse bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von derzeit 1.612,- € übernommen. Hierzu genügt eine telefonische Antragstellung bei der Pflegekasse. Die Kurzzeitpflege muss nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum genommen werden
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung an die Pflegekasse.